Informationstechnologien

Die Herausforderung bei Softwarepatenten ist die Überwindung der patentrechtlichen Hürde, dass Computerprogramme in Deutschland und Europa grundsätzlich nicht patentfähig sind, weil herkömmliche Programmierungen nicht als technisch gelten.
Die Rechtsprechung hat jedoch im Laufe der Zeit Ausnahmen von dieser gesetzlichen Bestimmung entwickelt. Demgemäß muss eine patentfähige Softwarelösung Merkmale aufweisen, die über die Fähigkeiten hinausgehen, die ein herkömmlicher Computer oder ein herkömmliches Computerprogramm hat, wobei der Fortschritt demgegenüber einen technischen Aspekt haben muss.
Dies wird häufig von Steuerungen und Messsystemen sowie Telekommunikation einschließlich einiger Internet-Anwendungen und Apps erfüllt, sodass die genannte Hürde nicht selten überwunden werden kann.
Außerdem gibt es eine Grauzone, in der beispielsweise technische Simulationsprogramme angesiedelt sind. In dem gesamten Bereich besitzen wir umfassende fachliche und rechtliche Kenntnisse.

Die genannte Hürde gibt es dagegen im US-Patentrecht nicht, in dem Softwarepatente grundsätzlich als eine unter mehreren anderen Patentkategorien als patentfähig anerkannt sind.

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„Traue keiner Innovation, die nicht vorübergehend Unordnung und Unsicherheit in dein Leben bringt.“- Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, ehem. Forschungs-Vorstand der BASF