Verteidigung gegen Angriffe

In der Abwehr von Angriffen haben wir große Erfahrung. Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie eine sogenannte Berechtigungsanfrage erhalten haben, mit der gefragt wird, warum Sie sich für berechtigt halten, eine Marke zu benutzen, patentgeschützte Produkte herzustellen oder anzubieten, geschützte Designs zu benutzen und dergleichen mehr.

Ebenso beraten wir im Falle einer Abmahnung, mit der die Unterlassung von z.B. einer der vorgenannten Handlungen und eine Abmahngebühr verlangt wird. Mit einer Abmahnung signalisiert ein Angreifer üblicherweise seine Bereitschaft, im nächsten Schritt eine Klage einzuleiten, typischerweise beim Ausbleiben einer rechtzeitigen Reaktion oder bei einer nicht zufriedenstellenden Antwort. Daher ist in solchen Fällen anzuraten, möglichst frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Nicht selten sind die vermeintlichen Ansprüche eines Angreifers unangemessen hoch angesetzt oder sogar ohne Grundlage. Selbst wenn Ansprüche nicht abzustreiten sind, lassen sie sich nicht selten durch Verhandlung vermindern oder gegen eigene umstrittene Forderungen aufrechnen. Hier helfen wir gern weiter.

Wenn Sie mit einer Schutzrechtsverletzungsklage, einer einstweiligen Verfügung oder dergleichen konfrontiert sind, verteidigen wir Sie mit den verfügbaren Rechtsmitteln sowie außergerichtlichen Verhandlungen. Wenn möglich, bringen wir angreifende Schutzrechte durch Löschungs- oder Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht oder anderen Instanzen zu Fall oder erreichen eine Einschränkung der Ansprüche. Durch proaktives Agieren kann oftmals schon im Vorfeld einer Klage Schaden verhindert werden, beispielsweise durch Hinterlegung von Schutzschriften bei Gerichten, durch Verhandlungen und dergleichen mehr.

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„Wenn ich ans Erfinden geh, bin ich wieder ein Kind.“- Artur Fischer